Förderungen

Heizungsförderung: Bis zu 70 % Zuschuss sichern

Die staatliche Heizungsförderung ermöglicht Zuschüsse von bis zu 70 Prozent für den Heizungstausch. Erfahren Sie hier, wie Sie Grundförderung, Boni und Kredite für Ihr Projekt kombinieren.

Heim Energieausweis Team20. März 20252 Min. Lesezeit

Zuletzt fachlich geprüft am 10. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Die staatliche Heizungsförderung besteht aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni, die zusammen maximal 70 Prozent der Kosten decken. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Antragstellung bei der KfW vor der Beauftragung des Handwerkers.

Auf einen Blick

  • Kombination von Grundförderung und Boni ermöglicht bis zu 70 Prozent Zuschuss.
  • Die maximale förderfähige Investitionssumme liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Anträge müssen zwingend vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs eingereicht werden.
  • Ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Restfinanzierung kann zusätzlich beantragt werden.

Der Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) finanziell unterstützt. Eigentümer sollten sich frühzeitig über die Konditionen informieren, um Investitionskosten durch Zuschüsse zu senken.

Die Struktur der staatlichen Förderung

Die Förderung basiert auf einer Grundförderung von 30 Prozent für den Einbau förderfähiger Heizsysteme wie Wärmepumpen. Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit auf 30.000 Euro begrenzt.

Verfügbare Boni und Kombinationsmöglichkeiten

Zusätzlich zur Grundförderung sind der Effizienz-Bonus von 5 Prozent für spezielle Wärmepumpen sowie ein Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für selbstnutzende Eigentümer verfügbar. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro erhalten einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent. Diese Boni sind kombinierbar, unterliegen jedoch den Vorgaben des GEG.

Deckelung der Fördermittel beachten

Der maximale Zuschuss ist auf insgesamt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt. Dies entspricht einer Obergrenze von 21.000 Euro für die erste Wohneinheit. Für die verbleibenden Kosten können Eigentümer zusätzlich einen zinsgünstigen Ergänzungskredit beantragen.

Ablauf der Antragstellung bei der KfW

Der Antrag muss zwingend vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages über das KfW-Portal eingereicht werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann der Fachbetrieb beauftragt werden. Die Auszahlung erfolgt nach Hochladen der Rechnungen nach Abschluss der Maßnahme.

Vorbereitung mit einem Energieausweis

Eine energetische Analyse schafft die Basis für eine erfolgreiche Sanierung. Ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis dienen hierbei als Grundlage. Diese sind für 119,99 Euro beziehungsweise 69,99 Euro erhältlich und unterstützen die Planung gemäß GEG.

Fazit

Mit einem maximalen Zuschuss von 70 Prozent bietet der Staat einen starken Anreiz für den Heizungstausch. Eine strikte Einhaltung des Antragsprozesses vor Auftragsvergabe ist für die Förderfähigkeit essenziell. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihren Anspruch und sichern Sie sich Ihren Antrag im KfW-Portal.

Häufige Fragen

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 10. September 2026.